Auf Beschluss der Sippenoberhäupter und führenden Männer wurde in Jerusalem und in ganz Juda folgende Botschaft verbreitet: »Alle aus der Verbannung zurückgekehrten Israeliten haben sich innerhalb von drei Tagen in Jerusalem einzufinden. Wer der Aufforderung nicht folgt, wird aus der Gemeinde ausgeschlossen, und sein gesamter Besitz wird eingezogen.«
Und welcher nicht käme in drei Tagen nach dem Rat der Obersten und Ältesten, des Habe sollte alle verbannt sein und er abgesondert von der Gemeinde der Gefangenen.
und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe soll mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft [Zurückgekehrten] ausgeschlossen werden.
Wer aber binnen drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe sollte mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der Weggeführten ausgeschlossen werden.